Scheidungsablauf

  1. Zunächst füllen Sie bitte sorgfältig das Scheidungsantragsformular aus und übersenden dieses online.
    Alternativ können Sie das Formular ausdrucken und es per Fax oder per Post senden.
  2. Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung und ein Infoschreiben aus dem hervorgeht, welche Unterlagen für
    Ihr Scheidungsverfahren notwendig sind.
  3. Sie senden uns alle notwendigen Unterlagen - inklusive Original Familienstammbuch / Heiratsurkunde - mit dem erhaltenen Freiumschlag zurück. Über den Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns eine Empfangsbestätigung.
  4. Wir fertigen den Scheidungsantrag und reichen diesen schnellstmöglich bei Gericht ein.
    Sie erhalten zur Kenntnis eine Kopie des Scheidungsantrages. Zusätzlich erhalten Sie von uns eine Mitteilung über die Höhe der zu entrichtenden Gerichtsgebühren – das Gericht wird vor Ausgleich der Kosten nicht tätig – und eine angemessene Kostenvorschussnote unserer Kanzlei. Falls Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben bzw. diese beantragen möchten, werden die benötigten Anträge durch uns bei Gericht eingereicht.
  5. Nach Ausgleich der Kosten wird der Scheidungsantrag von uns umgehend bei Gericht eingereicht.
  6. Das Gericht leitet den Scheidungsantrag an den nicht anwaltlich vertretenen Ehegatten weiter. Dieser sollte dem Gericht kurz mitteilen, dass er der Scheidung zustimmt.
  7. Von Amts wegen prüft das Gericht im Regelfall die Höhe der während der Ehezeit von beiden Ehegatten begründeten Rentenanwartschaften.
  8. Es erfolgt eine Klärung der Rentenkonten durch den jeweils zuständigen Rententräger wie z. B. die BfA und die LVA. Dieser errechnet die Höhe der während der Ehezeit erbrachten Rentenanwartschaften. Dies kann einige Monate in Anspruch nehmen.
  9. Nachdem die Rentenanwartschaften geklärt sind, bestimmt das Gericht einen Termin für die Scheidung. Zum Scheidungstermin müssen beide Ehepartner persönlich erscheinen. Bitte zu dem Termin den Personalausweis mitbringen! Bei diesem Termin wird einer der Ehegatten durch den beauftragten Rechtsanwalt vertreten. Dies ist an jedem Amtsgericht in Deutschland möglich.
  10. Der Scheidungstermin dauert ca. 15-20 Minuten. Soweit die Ehepartner unterschiedlich hohe Rentenanwartschaften erwirtschaftet haben, findet bei der Scheidung ein Ausgleich der Anwartschaften statt. Nachdem beide Ehepartner erklärt haben, dass sie die Ehe nicht mehr aufrechterhalten wollen, wird die Scheidung ausgesprochen.
  11. Das Scheidungsurteil wird Ihnen per Post zugesandt.

Anke Büchs Rechtsanwältin

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